AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

kick’n’bubble Vermietung & Eventorganisation

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Verträge über die Organisation von Sport-Events sowie die Vermietung von Equipment zwischen dem Verein „kick’n’bubble» (nachfolgend „Vermieter») und dem Vertragspartner (nachfolgend „Mieter»).

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters oder durch die Übergabe des Equipments zustande. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Sicherheitsbedenken) abzulehnen.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind spätestens 7 Tage vor Start des Events/Mietzeitraums auf das angegebene Konto zu überweisen. Je nach Vereinbarung ist auch eine Barzahlung bei der Abholung möglich. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR. Ohne Bezahlung wird kein Material dem Mieter abgegeben.

4. Stornobedingungen

Die Buchung ist kostenfrei stornierbar bis 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums oder des Events. Danach oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags.

5. Übergabe und Rückgabe

Das Equipment wird funktionsfähig und vollständig dem Mieter übergeben. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und unbeschädigt. Der Vermieter prüft den Zustand des Equipments nach der Rückgabe.

6. Beschädigung der Bubbles

Bei über normaler Abnutzung hinausgehender Beschädigung wird ein Pauschalbetrag von CHF 500 pro Bubble zur Deckung weiterer Schäden oder Reparaturen erhoben. Zusätzliche Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemässen Nutzung und Verantwortung (§ 257f OR). Bei Nutzung durch Minderjährige ist eine Aufsicht durch verantwortliche Erwachsene zwingend.

8. Haftung und Haftungsausschluss

a) Unfälle: Ein vollständiger Haftungsausschluss für Personen- oder Gesundheitsschäden ist nach schweizerischem Recht unzulässig (§ 100 OR). Der Vermieter haftet ausschliesslich für vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzungen unbeschränkt. Für Personenschäden bei Spielern und Drittpersonen (Unfälle und Verletzungen) ohne Einwirkung des Vermieters wird jegliche Haftung abgelehnt.

b) Schäden Dritter, Location oder Ausrüstung: Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden verursacht durch Dritte (z. B. Zuschauer, Mitspieler). Der Mieter haftet voll für alle Schäden, die während der Nutzung am Standort, an Einrichtungen, am Equipment oder fremdem Eigentum entstehen.

9. Versicherung

Versicherung ist Sache des Mieters und der Teilnehmer. Eine Haftpflicht- und Unfallversicherung der Mieter und Teilnehmer wird empfohlen.

10. Datenschutz

Personendaten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern nicht gesetzlich gefordert.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB davon unberührt.

12. Änderungen der AGB

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Webseite veröffentlicht und gilt mit dem nächsten Vertragsabschluss.